STRABS FAQ - Häufig gestellte Fragen


STRABS FAQ - Häufig gestellte Fragen


Zurück zur Übersicht

17.09.2019

Welcher Personenkreis muß für die STRABS zahlen

Das ist, sofern die betroffene Kommune eine STRABS beschlossen hat, klar geregelt. Grundstückseigentümer zahlen für die Baumaßnahmen im öffentlichen Raum. Mieter sind hier nicht betroffen oder werden durch den Vermieter "versteckt" an den Kosten beteiligt. Der Vermieter darf die Anliegerbeiträge nicht auf die Mieter umlegen. Für Privatpersonen sind diese Beiträge auch nicht von der Steuer absetzbar.



Zurück zur Übersicht