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12.09.2019

Thüringen beschließt Abschaffung der STRABS

Auch in Thüringen hat die Landespolitik die Zeichen der Zeit erkannt. Am heutigen Donnerstag hat der Landtag in Erfurt einstimmig - bei Enthaltung der CDU - die Aufhebung der Straßenausbaubeiträge und eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf war von den Regierungsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt worden.
Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Christian Gräff: „Wir sind sehr froh darüber, dass nun auch in Thüringen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Damit sind es bereits sieben Bundesländer, in denen diese unsoziale und ungerechte Kommunalabgabe nicht mehr erhoben wird. Weitere Bundesländer werden mit Sicherheit bald folgen."

Christian Gräff weiter: Für die vielen Eigenheimbesitzer in Thüringen freuen wir uns, dass sie in Zukunft keine Angst mehr vor horrenden Beitragsforderungen im vier- und fünfstelligen Bereich mehr haben müssen.
Bei aller Anerkennung für die von der Koalition erarbeitete Gesetzesvorlage darf nicht vergessen werden, dass es vor allem die Bürger waren, die mit Unterstützung des VDGN und der Bürgerallianz die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen hartnäckig erzwungen haben. Erinnert sei dabei an die Aktion ,Rote Karte für Straßenausbaubeiträge‘, die im vergangenen Jahr von zehntausenden Thüringern unterstützt wurde.
Kritisch sehen wir vor allem aber die Stichtagsregelung, bei der der Gesetzgeber den Vorschlägen des VDGN und der Bürgerallianz Thüringen leider nicht gefolgt ist. Festgelegt wurde, dass die Gemeinden weiterhin Beiträge erheben für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht bis spätestens 31. Dezember 2018 entstanden ist. Maßgeblich soll dafür der Eingang der letzten Unternehmensrechnung für den Straßenausbau bei der Gemeinde sein. Für den Beitragszahler ist das schwer nachzuvollziehen.
In jedem Fall bedeutet diese Formulierung, dass es in Thüringen unter Berücksichtigung der vierjährigen Verjährungsfrist bis Ende 2022 noch Straßenausbaubeiträge geben wird, was viele Betroffene nicht verstehen werden.
Gerecht wäre es gewesen, alle Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, die nach dem 31. Dezember 2018 einen Bescheid erhalten oder bisher noch keinen Bescheid bekommen haben. Damit hätte man die Zwangsbeiträge sofort ein für alle Mal erledigt.“

(Quelle: www.vssd.eu)



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