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21.05.2019

In unseren letzten Sitzungen kam häufig das Thema Rechtsschutzversicherung auf. Was tun wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Dabei sind wir auf einige Probleme gestoßen, die wir hier kurz anschneiden wollen. In der Tat ist es so, dass die meisten Versicherungsgesellschaften genau diese, einmaligen Beträge im Falle eines Rechtsstreits nicht abdecken. Hier sollte jeder mal bei seiner vorhandenen Versicherung nachfragen, ob Streitigkeiten über Einmalbeträge oder nur über wiederkehrende Beträge abgesichert sind. Aktuell gibt es 3 Versicherungsgesellschaften, die uns bekannt sind und auch die Einmalbeträge im Rechtsstreit vertreten. Wer dazu mehr Informationen benötigt bitte eine kurze Email an webmaster@ig-strabsfreies-walkenried.de schicken oder unser Kontaktformular nutzen, da wir hier keine öffentliche Werbung betreiben wollen. Wichtig ist, dass diese Versicherung abgeschlossen sein muß, bevor der Gebührenbescheid im Briefkasten liegt. Hier sollte auch eine Wartefrist, die in der Regel 3 Monate beträgt, berücksichtigt werden. Und schaut auf Euer Kündigungsdatum. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine 3-Monatige Kündigungsfrist. Und ganz wichtig, die Rechtsschutzversicherung deckt nur die Kosten des evtl Rechtsstreits, nicht die STRABS selbst. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.



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