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17.12.2023

Jahresabschlussbericht 2023

Walkenried ist nicht mehr strabsfrei – war alles vergebens?
B.I.S.S! ist im Wesentlichen aus der Bewegung hervorgegangen, die sich die Abschaffung der alten oder vielmehr die Nichteinführung einer neuen Straßenausbausatzung zum Ziel gesetzt hat. Nun hat Walkenried dennoch eine solche Satzung erhalten, welche im Anwendungsfalle die Bürgerinnen und Bürger erheblich belasten könnte. Das Damoklesschwert, es hängt also wieder über den Walkenrieder Dächern.

War also alle Mühe vergebens? Nein.

Bevor dazu etwas gesagt wird, müssen wir noch einmal in die Vergangenheit eintauchen. Land und Landkreis berufen sich ja, letzterer beim „Druckmachen“ in Sachen Haushaltsgenehmigung, darauf, dass es einen Ratsbeschluss des alten Rates gäbe, wonach die Einführung der Straßenausbausatzung als eine Konsolidierungsmaßnahme vorgesehen sei. Das würde nicht mehr und nicht weniger als das bedeuten, dass der alte Rat die Belastung der Bürgerinnen und Bürger bereits beschlossen hätte, klammheimlich sozusagen. Alle Aufklärungsversuche von Steffen Blau verliefen – bislang, man soll nicht aufgeben – ergebnislos: Ein Protokoll, in welchem dieser Beschluss explizit drinstünde, ist nicht auffindbar. Andererseits ist ja eigentlich nicht vorstellbar, dass ein Ministerium, und dieses hat ja auf eine entsprechende Anfrage eines FDP-Abgeordneten geantwortet, so etwas aus der Luft greift und Dinge in den Raum stellt, die gar nicht stimmen. Denn in der Antwort wurde explizit dieser Ratsbeschluss erwähnt, der aber seltsamerweise nirgendwo aufzutreiben ist.

Gab es „Nebenabsprachen“, „gentleman agreements“? Das wäre wiederum rechtswidrig gewesen. Aber sei es wie es sei, man hat den neuen Walkenrieder Rat und die Verwaltung unter Hinweis auf diesen Beschluss gezwungen, eine Straßenausbausatzung einzuführen. Generös hat man seitens Land und Landkreis zugestanden, dass es ja auch andere Konsolidierungsmaßnahmen hätte geben können, Walkenried sich aber nun mal auf diese kapriziert habe. Nur wann und wo, das ist halt nicht mehr nachzuweisen.

Dabei sind wir uns mit vielen anderen Akteuren durchaus einig darüber, dass „Strabs“ so ziemlich die dämlichste Lösung ist, um einen kommunalen Haushalt zu sanieren. Die Satzung könnte man eigentlich auch mit „Straßenausbau-Verhinderungs-Satzung“ bezeichnen, denn bei jeder in Walkenried oder anderswo anstehenden „Straßenausbaumaßnahme“ müssen wir uns jetzt sehr wohl überlegen, ob wir unsere Bürgerinnen und Bürger überhaupt noch zur Kasse bitten können und wollen. Und „Ausbau“, das ist sowieso Blödsinn. Welche Kommune (außer vielleicht Wolfsburg) kann denn überhaupt noch eine Straße „ausbauen“? Es geht doch seit langem nur noch darum, total kaputte oder vom überbordenden Lkw-Verkehr restlos kurz- und kleingefahrene Straßen wieder in einen Zustand zu versetzen, der einem den Eindruck vermittelt, sich in der reichen Bundesrepublik Deutschland zu bewegen und nicht mitten in Moldawien oder in der Pampa. „Ausbau“ – da kann man angesichts der kommunalen Finanzen doch nur noch schmunzeln oder verzweifeln, je nach Gemütslage.

Wir können hier seit Jahren nur noch reparieren. Übrigens sind einige Reparaturen wegen der Verkehrssicherungspflicht dann von „Strabs“ ausgenommen… Man könnte darüber ins Grübeln geraten, inwieweit sich der Begriff „Straßenflick“ auslegen lässt. Aber selbst dafür fehlt ja das Geld. Wir führen mit unserer ach so stringenten Haushaltspolitik den Kollaps der öffentlichen Infrastruktur im ICE-Tempo herbei und sind darauf auch noch stolz…

Doch zurück zur Satzung. Nachdem das Kind nun einmal in den Brunnen geschubst worden war, konnte es nur noch um Schadensbegrenzung, sprich eine Minimierung der Belastungen, gehen – die letztlich, siehe oben, aber nur dann fällig werden, wenn eine Straße „ausgebaut“ wird. Wird absehbar aber kaum der Fall sein, es sei denn bei einer Ortsdurchfahrt wie in Wieda, wo ein anderer Bauträger aktiv werden kann – was aber nicht hindert, die Anlieger dann auch zur Kasse zu bitten.

Wir haben – fairerweise sei angemerkt, mit Unterstützung der anderen Fraktionen, sonst wäre es ja angesichts der Mehrheitsverhältnisse (3 von 14 Sitzen hat B.I.S.S! inne) nichts geworden mit der Belastungsminimierung. Nur muss man sich dazu ja die Zeit nehmen, in der Satzung alles, aber auch alles aufzuspüren, was eine Entlastung ermöglicht – oder, besser formuliert, die Belastung in Grenzen hält. Und da bot sich bei über 20 Positionen der Strabs-Satzung eine Minimierung der Belastung an:

• öffentliche Einrichtungen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 60%
• öffentliche Einrichtungen mit starkem innerörtlichen Verkehr 30 %
• öffentliche Einrichtungen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen
• übergroße Grundstücke begrenzt auf 900 m²
• die Tiefenbegrenzung liegt bei 40 m
• Eckgrundstücke und solche, die an mehreren Straßen liegen
• die Herausrechnung von Zuwendungen Dritter
• die Belastung für Gewerbetreibende auf das gleiche Maß abgesenkt wie für alle Anlieger

Letztlich muss das alles aber so gestaltet und formuliert werden, dass niemand ein Haar in der Suppe findet. Hier hat sich B.I.S.S! und namentlich Steffen Blau sehr intensiv eingebracht und beim restlichen Rat und bei der Verwaltung Gehör gefunden. Wobei es auch ein klares Anliegen von Bürgermeister Deiters war und ist, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger auf dem niedrigst möglichen Stand zu halten.

Insoweit haben wir jetzt doch eine Satzung, die wir nicht wollten – aber immerhin eine, die, wo immer machbar, die Anlieger verschont oder jedenfalls den für sie niedrigsten Betrag vorsieht. Die vollständige Satzung ist übrigens auf den Internet-Seiten der Gemeinde Walkenried unter der Rubrik „Ortsrecht“ zu finden.

Und nun? Die Satzung ist da, man wird mit ihr nolens-volens leben können, da sowieso absehbar nichts mehr passiert und außer Straßenflick nichts stattfindet, weil eh kein Geld mehr da ist, nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse sowieso nicht. Auch CDU-geführte Kommunen wird es erwischen, das Urteil verschont keine und keinen. Aber das Schwert, es schwebt ja doch über uns, und es muss weg.

Also: Nach der Satzung ist vor der Satzung. Will sagen: Der Kampf beginnt von vorn. Diese Ausbaubeiträge sind so was von aus der Zeit gefallen, dass sie in ganz Niedersachsen in die Tonne getreten werden müssen. Wo leben wir denn? Nebenan, in Ellrich, im wohl kaum reicheren Thüringen, zahlt man nichts, und wir hier in Niedersachsen sollen blechen? Wo bleibt da die „Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“? Sie ist zwischen Stadt und Land schon lange nicht mehr gegeben, und Dinge wie „Strabs“ fordern geradezu dazu auf, sich gegen diesen Staat zur Wehr zu setzen – ganz legal und zutiefst demokratisch, das ist mal ganz klar, aber eben doch sehr deutlich.

Also: Satzung da, Belastungen so gut es geht eingedampft, aber doch latent vorhanden, Kampf gegen Strabs geht in die nächste Runde.

Die aktuelle, solcherart soweit irgend möglich anliegerfreundlich gestaltete Satzung wird bei der Abrechnung der Baumaßnahme Bahnhofs- und Harzstraße für die Bürgersteige Anwendung finden. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest, da die Schlussrechnung noch nicht eingegangen ist. B.I.S.S! wird zu gegebener Zeit zu einer Informationsveranstaltung hierüber einladen.

Da das allemal erst 2024 der Fall sein wird, verabschieden wir uns somit mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest und für das kommende Jahr. Da dürfte die Gesundheit wieder einmal ganz weit oben rangieren, und deswegen möchten wir Ihnen genau diese wünschen. Wenn die erstmal stimmt, findet sich für alles andere auch eine Lösung!



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